Pflichtablieferungsverordnung

Ich kann es nicht glauben. Da gibt es einen Verordnungsentwurf, der besagt, dass wir armen Blogger unsere Inhalte an die Nationalbibliothek liefern müssen. Zuwiderhandelnde sollen mit Strafen in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.

Ich kenne das Verfahren aus dem Musikbusiness. Als Herausgeber z.B. einer CD musste ich immer ein Exemplar an die Nationalbibliothek schicken. Das ging an und so ein zentrales Archiv des kulturellen Geschehens erscheint sinnvoll.

Wenn ich mir vorstelle, dass die radebrechende Beschreibung des Verhaltens der Hauskatze oder des Wieherns des Lieblingspferdes die Kultur bereichern oder miserables Deutsch einen Spiegel der Zeit darstellen soll, dann weiß ich nicht, was diese Daten dokumentierungswürdig macht. Oder wie will man Blogs mit bemerkenswertem Inhalt von anderen unterscheiden?
http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39155455,00.htm
Flusskiesel - 21. Jun, 11:10

Verständnislos ...

Die Geschichte wabert ja schon länger in der Landschaft herum. Ich kann nur verständnislos mit dem Kopf schütteln, wenn ich lese, was meine Kolleginnen und Kollegen da verbrechen (oder hatte da einer der "Höheren" diese Schnapsidee?).

Als ob es kein RSS gäbe ...

Aber für Aufregung ist m.E. nach kein Anlass. Die werden wohl kaum bei privaten Bloggern die Ablieferung einfordern. Auf jeden Fall bekommt man von denen ja eh erst mal eine Erinnerung (per Brief!). Dann noch mindestens eine zweite.

Flusskiesel - 21. Jun, 11:16

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