Pflichtablieferungsverordnung
Ich kann es nicht glauben. Da gibt es einen Verordnungsentwurf, der besagt, dass wir armen Blogger unsere Inhalte an die Nationalbibliothek liefern müssen. Zuwiderhandelnde sollen mit Strafen in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.
Ich kenne das Verfahren aus dem Musikbusiness. Als Herausgeber z.B. einer CD musste ich immer ein Exemplar an die Nationalbibliothek schicken. Das ging an und so ein zentrales Archiv des kulturellen Geschehens erscheint sinnvoll.
Wenn ich mir vorstelle, dass die radebrechende Beschreibung des Verhaltens der Hauskatze oder des Wieherns des Lieblingspferdes die Kultur bereichern oder miserables Deutsch einen Spiegel der Zeit darstellen soll, dann weiß ich nicht, was diese Daten dokumentierungswürdig macht. Oder wie will man Blogs mit bemerkenswertem Inhalt von anderen unterscheiden?
http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39155455,00.htm
Ich kenne das Verfahren aus dem Musikbusiness. Als Herausgeber z.B. einer CD musste ich immer ein Exemplar an die Nationalbibliothek schicken. Das ging an und so ein zentrales Archiv des kulturellen Geschehens erscheint sinnvoll.
Wenn ich mir vorstelle, dass die radebrechende Beschreibung des Verhaltens der Hauskatze oder des Wieherns des Lieblingspferdes die Kultur bereichern oder miserables Deutsch einen Spiegel der Zeit darstellen soll, dann weiß ich nicht, was diese Daten dokumentierungswürdig macht. Oder wie will man Blogs mit bemerkenswertem Inhalt von anderen unterscheiden?
http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39155455,00.htm
knurps - 20. Jun, 22:27