Köln - immer ein Vergnügen
Köln ist da ganz aufgeschlossen, besteuert die Lust innerhalb der Stadtmauern und darf das auch. Das läuft unter Vergnügungssteuer. Es wird also vorausgesetzt, dass Sex mit Kölnerinnen ein Vergnügen sei. Wer jetzt ungläubig den Kopf schüttelt, sollte bedenken, dass es sich um Kölner handelt, die darin ein Vergnügen sehen. Und umgekehrt natürlich. Dat die dat dürfen, dat hat dat Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Das Gericht stellt fest, dass diese Einstellung der Kölner zum Vergnügen weder gegen europäisches Recht noch gegen das Grundgesetz und auch nicht gegen Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes verstößt.
Da das eine rein Kölner Angelegenheit ist, kann man den Kölnern die Steuer gönnen. „Man gönnt sich ja sonst nichts.“ Da klopft der Kölner sich auf die Schenkel und freut sich, als habe jemand einen Witz erzählt.
http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/panorama/deutschland/justiz/457442
Da das eine rein Kölner Angelegenheit ist, kann man den Kölnern die Steuer gönnen. „Man gönnt sich ja sonst nichts.“ Da klopft der Kölner sich auf die Schenkel und freut sich, als habe jemand einen Witz erzählt.
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knurps - 11. Jul, 21:08