Wessen Geld Du frisst .....
Hartz-IV Empfängern droht künftig eine Konten-Abfrage. Diese bedarf keiner großartigen Rechtfertigung. Merkt ja auch keiner.
Es sei denn, die Sachbearbeiterin findet etwas, von dem sie annimmt, dass es nicht zu der Hartz-IV Vereinbarung passt und den Delinquenten am ausgesteckten Gesetzesarm verhungern lässt. Das mit dem Verhungern darf wörtlich verstanden werden und die Kompetenz, hart einzugreifen, darf auch bei Irrtum jedem kleinen Sachbearbeiter zugeordnet werden, was für diesen jedoch kaum Konsequenzen hat.
Über 1.000 Beschwerden monatlich allein bei den Sozialgerichten in Berlin sprechen Bände. Bis da Entscheidungen getroffen werden, ist der Hartz-IV Empfänger verhungert oder er dealt oder macht sonst so was, was dann wirklich strafwürdig ist. Wird er dort erwischt, gibt es einen weniger, der die Statistik versaut.
http://www.zeit.de/news/artikel/2007/07/19/2342474.xml
Es sei denn, die Sachbearbeiterin findet etwas, von dem sie annimmt, dass es nicht zu der Hartz-IV Vereinbarung passt und den Delinquenten am ausgesteckten Gesetzesarm verhungern lässt. Das mit dem Verhungern darf wörtlich verstanden werden und die Kompetenz, hart einzugreifen, darf auch bei Irrtum jedem kleinen Sachbearbeiter zugeordnet werden, was für diesen jedoch kaum Konsequenzen hat.
Über 1.000 Beschwerden monatlich allein bei den Sozialgerichten in Berlin sprechen Bände. Bis da Entscheidungen getroffen werden, ist der Hartz-IV Empfänger verhungert oder er dealt oder macht sonst so was, was dann wirklich strafwürdig ist. Wird er dort erwischt, gibt es einen weniger, der die Statistik versaut.
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knurps - 19. Jul, 11:47
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