Antidiskriminierungsgesetz

Ich weiß, die Regierung folgt mit dem Antidiskriminierungs- oder auch Gleichstellungsgesetz einer Vorgabe aus Brüssel. Der seltene Fall, dass der deutschen Regierung mal nicht selbst ein Thema zur Gesetzesflut und –wut eingefallen ist.

Aber versteht einer, was da geregelt wird? Ich war der Meinung, dass Gleichstellung schon im Grundgesetz geregelt ist. Somit könnte es sich nicht um ein Antidiskriminierungsgesetz handeln sondern um ein Antidiskriminierungsdurchführungsgesetz.

Die Papierflut ergießt sich weiter längs der Regierungsbänke und dann in alle Verästelungen des Regierungsdeltas, in dem wir unsere Pfahlbauten errichtet haben, um nicht von den Fluten mitgerissen zu werden. Schwimmt da nicht auch eine Portion Gesinnungsüberwachung in den trüben Fluten?

Ich bin dankbar für jeden Hinweis, der mir Sinn und Zweck dieses Antidiskriminierungs- bzw. Gleichstellungs- Kungelgesetzes erklärt.

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