Wenn man an einem Lautsprecher die Lautstärke regeln und den Lautsprecher sogar ausstellen kann, dann handelt es sich um eine ‚gesonderte Hörstelle’. Nun ja, könnte man sagen, wenn die GEZ daraus nicht den von einem Gericht bestätigten Anspruch herleiten würde, dass für jede dieser ‚Hörstellen’ Gebühren an die GEZ abzuführen seien. So geschehen bei einem Sonnenstudio, das seine einzelnen Sonnenbänke mit Lautsprechern ausgestattet hat, über die alle das gleiche Radioprogramm angeboten wird. Der Kunde kann die Lautstärke regeln oder den Lautsprecher ausstellen.
Dazu heißt es bei der GEZ: "Es besteht Gebührenpflicht für die Rundfunkempfangsanlage und zusätzlich für die an Radios und Fernsehgeräte angeschlossenen Lautsprecher und Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstelle betrieben werden."
Mir hatte vor etwa einem halben Jahr ein Mitarbeiter der GEZ versichert, dass die alten Zeiten vorbei seien, der Ton und die Herangehensweise der GEZ völlig neu und kundenfreundlich dem heutigen Standart angeglichen werde, die GEZ fair, gerecht und solidarisch (was immer das in diesem Zusammenhang bedeuten kann oder soll) auftreten werde.
Achtung. Der Aktiv-Lautsprecher im Bad innerhalb der Wohnung ist sicher auch eine ‚gesonderte Hörstelle’ Kann der Mann von der GEZ jetzt ohne Durchsuchungsbefehl die gesamte Wohnung inspizieren? Darf er natürlich nicht. Man muss ihn nicht mal in die Wohnung lassen. Das sollte man vielleicht auch nicht tun, auch wenn das ein armer Tropf sein sollte, der irgendwie sein Geld verdienen muss. Immerhin vertritt er ein Unternehmen von seltener ‚Ungeschicklichkeit’.
Die Auffassungen von zeitgemäßem Verhalten scheinen doch so unterschiedlich zu sein, dass der schon fest verankerte Abscheu gegenüber der GEZ tradiert wird.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/95284