Einstweilige Verfügung aus Nürnberg
Güterzugstrecke am Staufenplatz - Düsseldorf-Grafenberg
Das Arbeitsgericht Nürnberg hat eine einstweilige Verfügung erlassen, der einen Streik der Lokführer bis zum 30. September untersagt. Grund ist der zu erwartende volkswirtschaftliche Schaden.
Da prallen zwei Parameter aufeinander. Das Streikrecht und das öffentliche und allgemeine Interesse. Dabei stelle sich heraus, dass das Streikrecht nicht gesetzlich bestimmt sei, sagt mir das Radio soeben. Bei mir leuchten zahlreiche Fragezeichen auf. Ich dachte, das Streikrecht sei von der Verfassung garantiert.
Die GDL hat Widerspruch eingelegt. Darüber kann noch heute entschieden werden. Es ist somit nicht zu sagen, ob morgen gestreikt wird oder nicht.
knurps - 8. Aug, 13:16
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