Bruno und das "Betretungsverbot"

Der Trupp der besten Bärenfänger der Welt fühlt sich von Neugierigen und Medienvertretern gestört. Deshalb erließ das Landesamt Garmisch-Partenkirchen ein "Betretungsverbot" (wieder so ein herrliches Wort, das nur den Hirnen von Menschen mit Verwaltungsgenen entfleuchen kann) für Unbefugte. Wer dem Trupp der besten Bärenfänger der Welt näher als 1 Kilometer kommt, muss eine Strafe von Höhe von 5.000,00 Euro berappen.

Ich nehme an, dass der Trupp der besten Bärenfänger der Welt sich ab diesem Erlass vehement von verdeckten Polizisten gestört fühlt, die eingesetzt wurden, um Neugierige und Medienvertreter zu fassen, die dem Trupp der besten Bärenfänger zu nahe kommen, um jeweils 5.000,00 Euro zu kassieren und so die Bayrische Landesregierung in die Lage zu versetzen, die Bärenfangaktion zu finanzieren.

Wer sich auf der Suche nach dem Bären solchermaßen abkassieren lässt, ist wohl selbst schuld. Denn der Bär hält sich nur sehr, sehr selten so nahe bei dem Trupp der besten Bärenfänger der Welt und der blutigen Nase des vorwitzigen Hundes, der ihn gestellt hatte, auf.

Bruno sitzt lieber auf der Terrasse von Frau Singhammer und lässt es sich gut gehen, bis er sich durch das Bellen der Wirtin veranlasst sieht, den Hintern zu lüften und sich zu trollen.

Das Verbot, sich dem Trupp der besten Bärenfänger der Welt zu nähern, gilt in den Gebieten der Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau, Oberallgäu und Ostallgäu.

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