OWG Münster weist Düsseldorfer Stadtspitze zurecht

Da gab es mal ein Bürgerbegehren, welches von der Stadt Düsseldorf, d.h. von seinem OB Erwin als nicht gültig bezeichnet wurde und dem der OB durch einen vorgezogenen Verkauf des Grundstücks, das hier Gegenstand ist, zuvorgekommen war.

Golzheimer-Friedhof1

Die Sache ging an das Oberverwaltungsgericht in Münster, welches jetzt ein Urteil gefällt hat und der Stadtspitze ordentlich zusetzt.

Die Richter verpassen der Stadtspitze eine Reihe schallender Ohrfeigen. Ihre gesamte Argumentation wird auseinander genommen. Das Begehren wende sich der Sache nach „und nicht nur vorgeschoben“ gegen die geplante Freigabe der Parkplatzfläche und nicht gegen die Bauleitplanung, gegen die Bürgerbegehren in der Tat unzulässig sind. Es treffe auch nicht zu, dass bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid die Bauleitplanung doch noch berührt werde, weil der Bebauungsplan nichtig wäre, denn: „Die Bindungswirkung eines Bürgerentscheids beträgt nur zwei Jahre.“, heißt es dazu in der WZ

Neben der Sache, über die man streiten kann, geht es hier vor allem darum, der Selbstherrlichkeit eines OBs einen ordentlichen Rüffel zu erteilt zu haben. Es könnte den Herrn veranlassen, sich künftig an das Gesetz zu halten.

Trackback URL:
https://gnogongo.twoday.net/stories/4514448/modTrackback

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Finden

 

Kalender

Dezember 2007
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Aktuelle Beiträge

Hi, gibt's die Platte...
Hi, gibt's die Platte noch bei Dir - Zu spät Ihr Scheißer...
dischordzilla - 24. Mär, 18:24
Uschi Paranoia
Hallo,ich war zu der Zeit Panza einer der ersten Punx...
martinpanza - 18. Nov, 23:02
einfach ein schönes Plätzchen
...immer wieder gerne hier. Durch die Weitläufigkeit...
Stephan Miller - 25. Apr, 08:39
BIERPARADIES
Ein SUPER Laden!!! Der Laden heißt Bierparadies und...
loveme81 - 14. Jan, 22:11
Pervers !!
Wisst ihr eigentlich , wie scheiße dieses Bild ist...
MrsBabbyBobby - 7. Jan, 15:49
Was aus uns geworden...
Hallo zusammen, also, einer hat schon mal promoviert,...
lancelot0815 - 4. Dez, 21:22
?
Das mit dem mittelmäßig verstehe ich nicht.Die Tattoos...
heike7777 - 25. Nov, 11:19
Empfehlenswert.
Ein gemütliches und vor allem sauberes Studio.Eine...
gunther4000 - 18. Nov, 19:36

Status

Online seit 6602 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 6. Jul, 02:00

Impressum

Verantwortlich für Inhalte von gnogongo sind die Autoren. Verantwortlich i.S.d.P. ist Richard Gleim, Sternstr. 31, 40479 Düsseldorf, Fon: 02 11-2614298, mail: gleim@online.de Wir distanzieren uns in aller Form und in aller Unschuld von Inhalten verlinkter Sites und Inhalten von Kommentaren auf diesem Blog mit strafwürdigen oder verletzenden und geschmacklosen Inhalten, die von uns noch nicht entdeckt wurden und entfernt werden konnten, was nicht bedeutet, dass Geschmacklosigkeiten, die wir haben durchgehen lassen, unsere Billigung finden. Das © der jeweiligen Beiträge verbleibt bei den jeweiligen Autoren. Im Rahmen von Weblogs sind Zitate mit Autoren- bzw. Quellenangabe erwünscht.

Credits


Altstadt
Arkadien Bilk
Bruno, der Bär
Büdchen
Greifweg
Japan in Düsseldorf
Kölner Strasse
Musik
Rheinischer Backstein
Stadt- Industrieflora
Warten
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren