OWG Münster weist Düsseldorfer Stadtspitze zurecht

Da gab es mal ein Bürgerbegehren, welches von der Stadt Düsseldorf, d.h. von seinem OB Erwin als nicht gültig bezeichnet wurde und dem der OB durch einen vorgezogenen Verkauf des Grundstücks, das hier Gegenstand ist, zuvorgekommen war.

Golzheimer-Friedhof1

Die Sache ging an das Oberverwaltungsgericht in Münster, welches jetzt ein Urteil gefällt hat und der Stadtspitze ordentlich zusetzt.

Die Richter verpassen der Stadtspitze eine Reihe schallender Ohrfeigen. Ihre gesamte Argumentation wird auseinander genommen. Das Begehren wende sich der Sache nach „und nicht nur vorgeschoben“ gegen die geplante Freigabe der Parkplatzfläche und nicht gegen die Bauleitplanung, gegen die Bürgerbegehren in der Tat unzulässig sind. Es treffe auch nicht zu, dass bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid die Bauleitplanung doch noch berührt werde, weil der Bebauungsplan nichtig wäre, denn: „Die Bindungswirkung eines Bürgerentscheids beträgt nur zwei Jahre.“, heißt es dazu in der WZ

Neben der Sache, über die man streiten kann, geht es hier vor allem darum, der Selbstherrlichkeit eines OBs einen ordentlichen Rüffel zu erteilt zu haben. Es könnte den Herrn veranlassen, sich künftig an das Gesetz zu halten.

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