Sex ist was ganz Schlimmes – Die USA lassen grüssen
Sie (16) lädt Ihn (17) ins Kino ein und begeht damit eine strafbewehrte sexuelle Handlung. So liest sich ein Artikel in der FTD . Es geht um einen Gesetzesentwurf, der Jungendliche besser als bisher vor sexuellen Übergriffen schützen soll. Einige laufen Sturm gegen das Vorhaben. Das nicht weil sie Kinderpornographie verharmlosen wollen, sondern weil hier „die normale jugendliche Sexualentwicklung kriminalisiert wird“
Schon auf EU-Ebene hatte unter anderen die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung protestiert, gar von „moralischer Kolonisierung“ gesprochen. Denn die europäische Definition von Kinderpornographie wurde wortwörtlich aus dem US-amerikanischen Criminal Code übernommen und beinhaltet damit potenziell alle denkbaren Arten erotischer Darstellungen von Personen unter 18 Jahren. Die Bundesregierung konsultierte Sexualwissenschaftler oder Jugendpsychologen für den deutschen Gesetzesentwurf gar nicht erst. heißt es in dem Text. Alle Jugendlichen unter 18 gelten als Kinder.
Das ist rigider, als die 50er Jahre es waren. War '68 vergebens?
Dabei bezweifeln Juristen, dass der Rahmenbeschluss überhaupt gültig ist: Denn nach dem EU-Vertrag ist Brüssel auf dem Gebiet des Strafrechts nur zuständig für Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Drogenhandel - die EU hätte also ihre Kompetenzen überschritten., darauf macht Spon aufmerksam.
Schon auf EU-Ebene hatte unter anderen die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung protestiert, gar von „moralischer Kolonisierung“ gesprochen. Denn die europäische Definition von Kinderpornographie wurde wortwörtlich aus dem US-amerikanischen Criminal Code übernommen und beinhaltet damit potenziell alle denkbaren Arten erotischer Darstellungen von Personen unter 18 Jahren. Die Bundesregierung konsultierte Sexualwissenschaftler oder Jugendpsychologen für den deutschen Gesetzesentwurf gar nicht erst. heißt es in dem Text. Alle Jugendlichen unter 18 gelten als Kinder.
Das ist rigider, als die 50er Jahre es waren. War '68 vergebens?
Dabei bezweifeln Juristen, dass der Rahmenbeschluss überhaupt gültig ist: Denn nach dem EU-Vertrag ist Brüssel auf dem Gebiet des Strafrechts nur zuständig für Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Drogenhandel - die EU hätte also ihre Kompetenzen überschritten., darauf macht Spon aufmerksam.
knurps - 12. Dez, 16:17
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