Artikel 13 Grundgesetz

Der Artikel garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Es ist mal wieder Schäuble, dem das nicht passt und der mal wieder das Grundgesetz ändern will. Er spricht von „Ergänzen“. Eine kühne Formulierung wenn "Aushöhlen" stattfindet.

Diesmal möchte er heimliche Zugriffe auf unser aller Computer legalisieren. Man muss das im Zusammenhang mit allen anderen von Schäuble initiierten und gewollten und getätigten Überwachungsangriffen sehen. Es handelt sich um ein Netz, das über uns gestülpt wird, in dem wir gefangen sind und irgendwann ad libitum aus unserem Leben im freien Wasser geangelt werden.

Unverschämter Weise beruft er sich hier auf die bereits erfolgte Verletzung des Artikels, durch welche die akustische Überwachung der Wohnung erlaubt wurde. "Da wurde auch schon mal Artikel 13 ergänzt. Auch wenn es eine schwierige politische Auseinandersetzung darüber gab", sagte er.

Das ist so, als sagte ein Räuber: „Wieso ist das denn jetzt schlimm? Die gleiche Bank habe ich doch schon mal überfallen! Das hatte doch keine Konsequenzen“, wenn er beim ersten Mal nicht erwischt wurde.

Die Speicherung von Fingerabdrücken bei den Passämtern ist da nur ein weiterer „kleiner“ Schritt. So sieht die „Politik der kleinen Schritte“ – früher hat man „Salamitaktik“ dazu gesagt – bei Schäuble aus.

http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/online-durchsuchungen/98506.asp

Karikatur im Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/wochenbilder/karikaturen/Karikaturen2007/030407_schaeuble_stutt.jpg

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