Es scheint, dass das, was nicht im Gesetz steht, in Deutschland nicht existiert. Die Sucht nach Gesetzen scheint grenzenlos zu sein.
Der
Kulturrat , was immer das ist, fordert die Verankerung der Kultur im Grundgesetz. Es genüge nicht, dass die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzt verankert sei, weil die Kunstfreiheit keine unmittelbare Verantwortung des Staates zum Schutz und zur Förderung der Kultur schaffe.
Den Damen und Herren scheint entgangen zu sein, dass solch eine Verankerung der „Kultur“ im Grundgesetzt die Definition dessen, was Kultur ist, in die Hände des Staates und damit in die Hände meist völlig vernagelter, den Künsten fern stehender Personen legt. Ein Horrorszenario.