Lärm um Lärm
Wer sich ärgert, weil der Lärm, der vor seiner Tür herrscht, unerträglich ist und das Öffnen der Fenster deshalb kaum möglich ist und wissen will, ob den Stadtoberen das bekannt ist, der kann dies für Düsseldorf auf einer Themenkarte "Straßenlärm" nachsehen.
Damit ändert sich zwar nichts, aber man kann sich , ist der Lärm wirklich unerträglich, auf die geltende und ab 2007 verschärfte Lärmschutzverordnung der EU (pdf) berufen und Druck auf seine Stadt ausüben. Das vor allem dann, wenn der Lärm vom Straßenbelag z.B. Kopfsteinpflaster mitverursacht wird. Entsprechendes findet sich ab Seite 23 der hier verlinkten Site und im Anhang.
Allerdings besteht weitgehend Bestandschutz und auch ansonsten sollte man nicht zu hohe Erwartungen haben, sind doch 70dB tagsüber oft zulässig. Das ist ein ganz gehöriger Lärm.
Damit ändert sich zwar nichts, aber man kann sich , ist der Lärm wirklich unerträglich, auf die geltende und ab 2007 verschärfte Lärmschutzverordnung der EU (pdf) berufen und Druck auf seine Stadt ausüben. Das vor allem dann, wenn der Lärm vom Straßenbelag z.B. Kopfsteinpflaster mitverursacht wird. Entsprechendes findet sich ab Seite 23 der hier verlinkten Site und im Anhang.
Allerdings besteht weitgehend Bestandschutz und auch ansonsten sollte man nicht zu hohe Erwartungen haben, sind doch 70dB tagsüber oft zulässig. Das ist ein ganz gehöriger Lärm.
knurps - 24. Apr, 16:30