Rudolf Peter
Bruno Riechwald heißt der Rechtsanwalt, der eine Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht angestrengt hat, und sich dabei auf ein Gesetz beruft, das besagt, dass der Erdenbürger das Recht hat, europarechtlich geschützte, seltene Wildtiere in freier Wildbahn zu beobachten. Somit fühlt sich Riechwald, Bruno durch den gewaltsamen Tod des Bären Bruno in seinen Grundrechten verletzt.
Die Regierung von Oberbayern als beklagte Partei meint dazu: „Wir vertreten in dem Prozess die Auffassung, dass die Klage unzulässig ist, weil es an einem individuellen schutzwürdigen Interesse des Klägers hinsichtlich der damals getroffenen Abschussgenehmigung mangelt.“ Es gebe in diesem Fall keine Popularklage, Voraussetzung sei eine persönliche Betroffenheit.
Dabei dürfte die beklagte Partei allerdings übersehen haben, dass der Kläger allein schon wegen eines seiner Vornamen, nämlich Bruno, ein naturgegebenes, persönliches Verhältnis zu dem Bären hat und ihm als Riechwald der würzige Duft des Bären im Wald fehlt. Daraus lässt sich eine persönliche Betroffenheit nicht nur ableiten. Sie ist offensichtlich.
Brunos Geist lebt, auch wenn seine sterbliche Hülle nach wie vor tief gefroren an einem geheimen Ort ruht. Und Bruno Riechwalds Bekanntheitsgrad hat einen derartigen Sprung nach oben gemacht, dass sie es sogar bis ins gnogongo geschafft hat.
http://www.sueddeutsche.de/,ra13m3/bayern/artikel/999/115884/