Das Bundesverfassungsgericht schränkt Rasterfahndung ein

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rasterfahndung eingeschränkt. Eine allgemeine Bedrohung, wie sie seit den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 bestehe, reiche für die Anwendung der Rasterfahndung nicht aus, hieß es in dem Beschluss des Karlsruher Gerichts. Den Ermittlern müssten konkrete Beweise über beabsichtigte Anschläge in Deutschland vorliegen.

Noch funktioniert die Gewaltenteilung, noch sind die Gerichte unabhängig. Das ist erfreulich. Trauriger Weise müssen die Gerichte immer öfter angerufen werden, um gegen eklatante Überschreitungen der Gesetze durch den Staat zu klagen.

Wenn ich mir das oben Gesagte anschaue, dann drängt sich mir die Frage auf, wie es denn mit der Videoüberwachung im öffentlichen Raum wie bei uns in Düsseldorf z.B. in der Altstadt und auf dem Worringer Platz praktiziert aussieht. Da wird nicht mal gerastert. Da ist jeder, der sich dort bewegt, erst einmal und wahllos im Fokus der Überwacher.

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