Abstimmungsbenachrichtigung
Das Amt für Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Düsseldorf hat mir eine Abstimmungsbenachrichtigung zukommen lassen. Diese umfasst einen Wahlschein mit Adresse des Wahllokals und dem Zeitpunkt der Wahl, die Aufforderung, einen gültigen Ausweis mitzubringen und Aufführen des Objekts, über das es abzustimmen gilt.
Das lautet dann folgendermaßen: Abstimmungsbenachrichtigung zum Bürgerentscheid über den Verbleib des zur Zeit als Parkplatz genutzten Grundstückes zwischen der Klever Straße, der Fischerstraße, dem Denkmal „Künstleratelierhaus“ und dem Denkmal „Golzheimer Friedhof“ in unbeschränktem Eigentum und unmittelbaren Besitz der Stadt Düsseldorf am Sonntag, dem 17. Februar 2008, von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Abstimmung kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden, wobei „Ja“ den Verbleib des Grundstücks bei der Stadt meint und „Nein“ dessen Verkauf an eine Versicherungsgesellschaft. Was im Einzelnen und genau die Versicherungsgesellschaft dort bauen oder machen will, wird nicht gesagt. Der Verkauf des Grundstücks gilt dann als verhindert, wenn die Mehrheit der Wahlberechtigten (nicht die der Wählenden) mit „Ja“ stimmt.
In einer Broschüre, die dem Schreiben beiliegt, werden die Stimmempfehlungen der beteiligten Parteien und Organisationen aufgeführt. Der Oberbürgermeister hat dort ein eigenes, farblich hervorgehobenes Feld, welches die Rückseite der mehrmals gefalteten Broschüre ausmacht, was dazu führt, dass nur dessen Empfehlung zu lesen ist, wenn man die Broschüre nicht auffaltet.
Ich zitiere den Schlusssatz der Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters, der treibenden Kraft bei dem Verkauf des hier gegenständlichen Grundstücks:
Sie haben zwei Möglichkeiten, um im Interesse Düsseldorfs (sic!) zu handeln. Stimmen Sie beim Bürgerentscheid am 17. Februar mit „NEIN“ oder bleiben Sie der Abstimmung fern!
Wenn die Mehrheit mit „Ja“ stimmt und so der Verkauf des Grundstücks verhindert werden sollte, was angesichts der Art und Weise der Wahl ganz unwahrscheinlich ist, dann hat das eine aufschiebende Wirkung für 2 Jahre.
Gar nicht so einfach das mit der direkten Demokratie, wenn solch ein Verfahren in die Hände skrupelloser Leute gerät. Die Befürworter des Verkaufs des Grundstücks können den Sonntag zum Beine hochlegen oder was auch immer nutzen, während die Gegner des Verkaufs ihre Beine zum Wandern in das Wahllokal strapazieren müssen. Das hat noch eine hübsche kleine Finte. Wer dort am Sonntag wählt, ist gegen den Verkauf und gegen OB Erwin. Das ist dann nicht geheim. Der Name ist ja registriert.
Das nur mal am Rande und zur Beachtung bei möglichen entscheidenderen Volksabstimmungen in der Zukunft. So darf das dann nicht ablaufen. So zu verfahren ist nicht demokratisch.
Das lautet dann folgendermaßen: Abstimmungsbenachrichtigung zum Bürgerentscheid über den Verbleib des zur Zeit als Parkplatz genutzten Grundstückes zwischen der Klever Straße, der Fischerstraße, dem Denkmal „Künstleratelierhaus“ und dem Denkmal „Golzheimer Friedhof“ in unbeschränktem Eigentum und unmittelbaren Besitz der Stadt Düsseldorf am Sonntag, dem 17. Februar 2008, von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Abstimmung kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden, wobei „Ja“ den Verbleib des Grundstücks bei der Stadt meint und „Nein“ dessen Verkauf an eine Versicherungsgesellschaft. Was im Einzelnen und genau die Versicherungsgesellschaft dort bauen oder machen will, wird nicht gesagt. Der Verkauf des Grundstücks gilt dann als verhindert, wenn die Mehrheit der Wahlberechtigten (nicht die der Wählenden) mit „Ja“ stimmt.
In einer Broschüre, die dem Schreiben beiliegt, werden die Stimmempfehlungen der beteiligten Parteien und Organisationen aufgeführt. Der Oberbürgermeister hat dort ein eigenes, farblich hervorgehobenes Feld, welches die Rückseite der mehrmals gefalteten Broschüre ausmacht, was dazu führt, dass nur dessen Empfehlung zu lesen ist, wenn man die Broschüre nicht auffaltet.
Ich zitiere den Schlusssatz der Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters, der treibenden Kraft bei dem Verkauf des hier gegenständlichen Grundstücks:
Sie haben zwei Möglichkeiten, um im Interesse Düsseldorfs (sic!) zu handeln. Stimmen Sie beim Bürgerentscheid am 17. Februar mit „NEIN“ oder bleiben Sie der Abstimmung fern!
Wenn die Mehrheit mit „Ja“ stimmt und so der Verkauf des Grundstücks verhindert werden sollte, was angesichts der Art und Weise der Wahl ganz unwahrscheinlich ist, dann hat das eine aufschiebende Wirkung für 2 Jahre.
Gar nicht so einfach das mit der direkten Demokratie, wenn solch ein Verfahren in die Hände skrupelloser Leute gerät. Die Befürworter des Verkaufs des Grundstücks können den Sonntag zum Beine hochlegen oder was auch immer nutzen, während die Gegner des Verkaufs ihre Beine zum Wandern in das Wahllokal strapazieren müssen. Das hat noch eine hübsche kleine Finte. Wer dort am Sonntag wählt, ist gegen den Verkauf und gegen OB Erwin. Das ist dann nicht geheim. Der Name ist ja registriert.
Das nur mal am Rande und zur Beachtung bei möglichen entscheidenderen Volksabstimmungen in der Zukunft. So darf das dann nicht ablaufen. So zu verfahren ist nicht demokratisch.
knurps - 20. Jan, 08:55
Ich werde mit JA stimmen; nicht weil ich den Golzheimern ihren kostenlosen Parkplatz erhalten will, sondern weil ich Erwin weghaben will.
schon aufgrund seiner erkrankung kann ich mir nicht vorstellen, daß er noch lange ob bleibt.