Schäuble drängt auf Gesetz zur Online-Durchsuchung

Schäuble sieht sich vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt und drängt zur Eile. Frau Merkel ist damit einen Schritt weiter bei ihren Bemühungen, die Überwachung ‚ihrer’ Bürger perfekt zu machen. Die Vorbehalte, die das Gericht genannt hat, spielen dabei nur eine marginale Rolle. Wenn dem Staat überhaupt erlaubt ist, in unsere Computer einzudringen, lässt sich nicht kontrollieren, ob das nun rechtmäßig oder aber willkürlich geschieht. Schließlich erlaubt das Gericht Online-Untersuchungen bei der Bedrohung des ‚Bestandes des Staates’. Das eröffnet weite Felder.

Die vom Gericht formulierten Grenzen der Überwachung wären ausreichend, wenn man den Regierenden vertrauen könnte. Dass das nicht der Fall ist, hat sich immer wieder erwiesen.

Die NRW-Praxis wurde für verfassungswidrig erklärt. So plump und platt kann man solch ein Gesetz nicht formulieren. Merkel vertreten von Schäuble hat jetzt eine Anleitung, wie solch ein Gesetzt aussehen muss.

Beispiel für den Umgang mit Daten bei staatlichen Institutionen

s.a.: Richter halten Kontrolle von heimlichen Online-Durchsuchungen für illusorisch.

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