Feinstaub
Ab sofort können Anwohner von Straßen mit besonders hoher Feinstaubbelastung nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ihr Recht auf saubere Atemluft gerichtlich durchsetzen.
Wenn die Konzentration den gesetzlich festgelegten Wert überschreitet, kann der Anwohner verlangen, dass Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Das kann er einklagen.
Na prima. Dann wird er vorab nachweisen müssen, dass die Grenzwerte gesetzeswidrig (mehr als 35 mal im Jahr) überschritten wurden. Wer kann sich solch einen Nachweis leisten? Kaum jemand. Insofern ist das hier angegebene Urteil des Bundesgerichtshofs in der Praxis Makulatur.
http://www.n-tv.de/858581.html
Wenn die Konzentration den gesetzlich festgelegten Wert überschreitet, kann der Anwohner verlangen, dass Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Das kann er einklagen.
Na prima. Dann wird er vorab nachweisen müssen, dass die Grenzwerte gesetzeswidrig (mehr als 35 mal im Jahr) überschritten wurden. Wer kann sich solch einen Nachweis leisten? Kaum jemand. Insofern ist das hier angegebene Urteil des Bundesgerichtshofs in der Praxis Makulatur.
http://www.n-tv.de/858581.html
knurps - 27. Sep, 16:58
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