Es geht um das Laub, welches jetzt vor sich hin rottet. Glatt kann das sein. So glatt, dass die Gefahr besteht, dass jemand darauf
ausrutscht und sich verletzt. Verantwortlich ist dann der Eigentümer des Grundstücks, auf oder vor dem das passiert ist. Da heißt es, zum Besen zu greifen und nicht selbst hinzufallen. So ein bisschen Sport muss halt sein.